vgl. zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 7B_118/2022 vom 24. August 2023 E. 4). Richtet sich ein Ausstandsgesuch gegen eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt, ist zwischen den unterschiedlichen Rollen, welche die Staatsanwaltschaft während eines Verfahrens einnimmt, zu differenzieren (vgl. Art. 16 Abs. 2 StPO). Im Vorverfahren obliegt der Staatsanwaltschaft die Leitung des Verfahrens, so dass ihr die Verantwortung für die gesetzmässige und geordnete Durchführung des Verfahrens zukommt (Art. 61 Bst. a und 62 Abs. 1 StPO).