Zudem gab sie ihm die Gelegenheit, weitere Beweisanträge zu stellen. Daraufhin beantragte der Gesuchsteller, amtlich verteidigt durch Advokat B.________, mit Schreiben vom 8. Februar 2024 die Neuansetzung der abgesetzten Einvernahme und gegebenenfalls die entsprechende Anpassung der Anklageschrift. Gleichzeitig stellte er ein Ausstandsgesuch gegen die zuständige Staatsanwältin C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) für den Fall, dass sie ohne Durchführung einer Schlusseinvernahme Anklage erheben wolle. Diesfalls sei das Schreiben gestützt auf Art.