14 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 31. Januar 2024 (EO 22 10845 / 10846) wird aufgehoben und diese angewiesen, Anklage zu erheben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton. 3. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.