_ nicht die zeitlich spätere Situation im Raucherbereich beschrieben hat. Eine detaillierte Würdigung der Aussagen von O.________, L.________ und im Übrigen auch S.________ wird jedoch Aufgabe des urteilenden Sachgerichts sein. Ohnehin ist im Übrigen nicht nachvollziehbar, was die Vorinstanz aus ihrer Feststellung in rechtlicher Hinsicht ableiten will.