da ihm «die anderen zwei» (Anmerkung der Kammer: nicht D.________) absichtlich den Weg versperrt hätten (delegierte Einvernahme von O.________ vom 18. Oktober 2023, S. 4 Z. 118-123). Gleich verhält es sich hinsichtlich seiner Beobachtung, wonach der Beschwerdeführer (Anmerkung der Kammer: nach den ersten Gewaltanwendungen) in den Raucherraum gerannt und ihm die anderen drei hinterhergerannt seien (delegierte Einvernahme von O.________ vom 18. Oktober 2023, S. 5 Z. 185-187; vgl. auch S. 2 Z. 21-23 und Z. 35-39). Ebenfalls in Erwägung zu ziehen gilt es, dass L.________ – anders als O.________ (vgl. delegierte Einvernahme von O.___