9 dies im Umkehrschluss jedoch nicht, dass ohne weitere den Tatverdacht erhärtende Ermittlungsergebnisse keine hinreichenden Belastungstatsachen in Bezug auf den Beschuldigten 1 und 2 vorgelegen hätten oder eine Anklageerhebung von Vornherein ausgeschlossen gewesen wäre. Vielmehr ist daran zu erinnern, dass bereits zum Zeitpunkt der ersten Einstellung unbestritten war, dass sich die beiden Beschuldigten am Abend des 20. Dezember 2019 gemeinsam mit D.______