Genugtuung an den Privatkläger C.________. Bereits am 31.05.2022 gelangte der Privatkläger mit eingeschriebenem Brief an A.________, in welchem er ihn aufforderte eine Genugtuungssumme von CHF 9'294.25 zu überweisen. Nachdem A.________ dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, reichte der Privatkläger am 17.10.2022 Strafanzeige ein.