4. In der angefochtenen Verfügung fasste die Staatsanwaltschaft zunächst die Aussagen der zwischenzeitlich zusätzlich einvernommenen Personen zusammen. Alsdann gelangte sie zum Schluss, dass die zusätzlichen im Sinne der Erwägungen der Beschwerdekammer im Beschluss BK 23 15 vom 30. Juni 2023 vorgenommen Beweismassnahmen am Ergebnis der Einstellung des Verfahrens nichts zu ändern vermögen: