identifiziert werden. Anhand der durch die Einsatzzentrale registrierten Telefonnummer konnte eruiert werden, dass R.________ den Vorfall vom 20. Dezember 2019 gemeldet hatte. In der Folge wurden O.________ am 18. Oktober 2023, L.________ am 19. Oktober 2023, S.________ am 31. Oktober 2023 und M.________ am 7. Dezember 2023 parteiƶffentlich einvernommen. Die Beschuldigten 1 und 2 wurden am 9. Januar 2024 ein weiteres Mal befragt, wobei sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten.