3.3 Die Begründung der aufgehobenen Einstellungsverfügung wurde im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 15 vom 30. Juni 2024 wie folgt resümiert: [D]ie Staatsanwaltschaft [fasste] zunächst die im Strafverfahren PEN 22 16 gegen D.________ getätigten Aussagen des Beschwerdeführers, der Beschuldigten und von ihm selbst zusammen. Zur Begründung der Verfahrenseinstellung führte sie sodann in einem ersten Schritt an, dass D.________ die