__ Strafantrag wegen Raub und Körperverletzung, konstituierte sich als Privatkläger (Straf- und Zivil), wobei er eine Zivilforderung von gesamthaft CHF 3’500.00 geltend machte. In einem separaten Rapport vom 30.12.2019 wurde A.________ des Fahrens in angetrunkenem Zustand mit Motorfahrzeug angezeigt. In der Folge wurde B.________ mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 16.03.2020 wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz durch Erwerb und Tragen einer verbotenen Waffe (Schlagring) ohne kantonale Ausnahmebewilligung sowie wegen unrichtiger Namensangabe im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 20.12.2019 verurteilt.