Ferner wurde eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen Führens eines Personenwagens in angetrunkenem Zustand und evtl. Widerhandlung gegen das Waffengesetz eröffnet [Anmerkung der Kammer: EO 19 14049], gegen B.________ gleichentags wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz [Anmerkung der Kammer: EO 19 14050]. Die Kantonspolizei Bern reichte in der Folge am 29.01.2020 ihren diesbezüglichen Anzeigerapport ein. D.________ wurde wegen Raubes zN C.________ angezeigt, zudem wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte sowie Beschimpfung zN der anzeigeerstattenden Polizeibeamten, die nach dem Ereignis interveniert hatten.