3.2 In Bezug auf die vorerwähnten Strafverfahren geht aus der aufgehobenen Einstellungsverfügung vom 3. Januar 2023 Folgendes hervor: [D]ie beteiligten Personen und der Privatkläger [wurden] unmittelbar nach dem Ereignis vom 20.12.2019 durch die Kantonspolizei Bern befragt […]. Gestützt auf die ersten vorliegenden Informationen eröffnete die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau am 23.12.2019 eine Strafuntersuchung gegen D.________ wegen Raubes, begangen am 20.12.2019 in E.________ (Ort), H.________ (Adresse) (F.________ (Bar)), zum Nachteil von C.________ [Anmerkung der Kammer: PEN 22 16]. Ferner wurde eine Strafuntersuchung gegen A._____