382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 3. Zum Sachverhalt und zur Prozessgeschichte ist vorweg festzuhalten, was folgt: 3.1 Mit Eingabe vom 17. Oktober 2022 zeigte der Beschwerdeführer die Beschuldigten wegen Raubes (bewaffnet, bandenmässig verübt), Nötigung, Körperverletzung und Tätlichkeiten an. In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft am 19. Oktober 2022