Mit Verfügung vom 3. Januar 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren erstmals ein. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 23 15 vom 30. Juni 2023 gut und wies die Staatsanwaltschaft an, das Verfahren im Sinne der Erwägungen weiterzuführen. Mit Verfügung vom 31. Januar 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut ein, wogegen der Beschwerdeführer am 13. Februar 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer erhob und Folgendes beantragte: 1.