13 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Der Beschwerdeführer wird im Beschwerdeverfahren lediglich als Strafkläger zugelassen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.