Zudem will Herr Prof. A.________ mit der dienstübenden Oberärztin sprechen und das Geschehen Revue passieren lassen.» nichts anderes abgeleitet werden, als dass der Beschuldigte im Falle einer erneuten Hospitalisierung des Beschwerdeführers eine sorgfältige Prüfung der Situation sicherstellen wollte, zumal der Beschwerdeführer bei seiner Hospitalisierung Ende Oktober 2023 offenbar nur sehr kurz in den G.________ (Klinik) verblieben war (vgl. dazu auch ärztlicher Bericht vom 28. Oktober 2023, S.1: Eintritt vom 28.10.2023 05:11:00 / S. 2: Druck des ärztlichen Berichts betr. Entlassung 28.10.2023, 05:51 Uhr).