___ (Klinik) sei er jedoch als dessen behandelnder Arzt aufgeführt. Wenn dem Beschuldigten keine vollendete Begehung der ihm vorgeworfenen Delikte nachgewiesen werden könne, dann habe er zumindest geplant, seine Amtsbefugnisse zu missbrauchen und den Beschwerdeführer widerrechtlich seiner Freiheit zu berauben. Auch habe er zugelassen, dass Dr. med. K.________ interveniert habe, obwohl dieser ausschliesslich die Mutter und die Schwester des Beschwerdeführers psychiatrisch betreue.