Zum einen hat Prof. Dr. A.________ die fürsorgerische Unterbringung vom 29. Dezember 2023 nicht selbst veranlasst: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erteilte den Zuführungsauftrag gestützt auf Gefährdungsmeldungen von Drittpersonen und anschliessend erfolgte die fürsorgerische Unterbringung durch Prof. Dr. med. L.________ (pag. 201, 225 ff., pag. 229 ff. und pag. 263 ff.). Dass Dr. med.