_ habe dann am 21. Dezember 2023 einen ärztlichen Bericht verfasst und dem Beschwerdeführer darin eine Selbstgefährdung angelastet, obwohl er ihn nie untersucht und sich bei seinen Ausführungen ausschliesslich auf die Schilderungen von seiner Mutter und Schwester gestützt habe. Die Schwester und der Schwager des Beschwerdeführers seien beides Ärzte und es bestehe der dringende Verdacht, dass es sich beim ärztlichen Bericht von Dr. med. K.________ um eine Gefälligkeit handle. In der Folge habe die KESB den Beschwerdeführer in die G.________ (Klinik) zuführen lassen, wo der Beschuldigte dafür gesorgt habe,