Er halte 51% der Akten, seine Schwester 49%. Vor ein paar Monaten habe der Beschwerdeführer gegenüber seiner Schwester die Absicht geäussert, im Falle seines Todes die Aktien nicht an sie, sondern an seine Cousins und andere ihm nahestehende Personen zu vermachen, was zu einer massiven Störung des Verhältnisses zwischen ihm und seiner Schwester sowie Mutter geführt habe. Die Schwester habe somit ein Interesse gehabt, den Beschwerdeführer via KESB und G.________ (Klinik), also