Im Rahmen dieses manischen Zustandsbildes zeige sich der Beschwerdeführer enthemmt, formalgedanklich logorrhoisch und zerfahren, affektiv schwankend zwischen euphorisch und gereizt mit deutlich gehobenem Antrieb. Gemäss diverser und glaubwürdiger fremdanamnestischer Angaben bestehe seit mehreren Monaten ein anhaltend stark enthemmtes psychisches Zustandsbild mit massivster privater, sozial-familiärer, geschäftlichökonomischer und gesellschaftlicher Selbstschädigung sowie phasenweise bedrohlichem Verhalten (u.a. Bedrohung von Drittpersonen mit einer Pistole). Es bestehe keine Behandlungs- oder Krankheitseinsicht.