3 - Am 21. Dezember 2023 ein ärztlicher Bericht von Dr. med. K.________ (dem behandelnden Arzt der Schwester und der Mutter des Beschwerdeführers), den dieser als Ergänzung zur Gefährdungsmeldung vom 4. Dezember 2023 einreichte; - Am 27. Dezember 2023 eine Gefährdungsmeldung der Kantonspolizei Bern vom 22. Dezember 2023. Die KESB erteilte in der Folge am 28. Dezember 2023 den Auftrag an die Kantonspolizei Bern, den Beschwerdeführer den G.________ (Klinik) zuzuführen. In der Folge verfügte Dr. med.