«Ich werde nicht gehen, ich kann hier stehen wie ich will». «Die Polizistin redet nur Quatsch und führt sich hier wie weiss nicht wer auf, aber sie haben mir nichts zu sagen!», «Ich werde erst gehen, wenn ich weiss was mit dem Mädchen passiert». Schreibende erklärte Frau A.________ in deutscher Sprache über die nun folgenden rechtlichen Konsequenzen, da sie der mündlichen Wegweisung nicht Folge leistete und in türkischer Sprache, dass sie und ihre Kollegen keinen «Quatsch» erzählen. Die Beschuldigte verliess wütend die Örtlichkeiten.