Schreibende wies die Beschuldigte mehrfach mündlich weg und ermahnte sie hinsichtlich den rechtlichen Folgen, falls sie sich nicht an die polizeiliche Wegweisung halten sollte. Die Begleitung der Beschuldigten kam zu ihr und versuchte sie in türkischer Sprache zur Besinnung zu bringen. Während Schreibende die aufbrausende Beschuldigte identifizierte, konnte sie heraushören, was die Beschuldigte auf Türkisch über die anwesenden Beamten sagte: «Ich werde nicht gehen, ich kann hier stehen wie ich will».