2 Kommentaren, u.a. warum wir die Minderjährige zur Rechenschaft ziehen und was wir mit ihr vorhaben, als wir mit der Flüchtigen sprachen. Wir baten die Beschuldigte zu gehen, damit wir mit der Minderjährigen weiterarbeiten konnten. Die Beschuldigte setzte ihr Verhalten fort und wechselte von der französischen auf die deutsche Sprache. Schreibende wies die Beschuldigte mehrfach mündlich weg und ermahnte sie hinsichtlich den rechtlichen Folgen, falls sie sich nicht an die polizeiliche Wegweisung halten sollte.