3. Zum Sachverhalt geht aus dem Anzeigerapport vom 30. November 2022 Folgendes hervor: Wir begaben uns zu einer Minderjährigen, welche sich selber telefonisch auf der KEZ, als flüchtig vom C.________ (Asylzentrum) meldete und im RIPOL zur Rückführung ausgeschrieben war. Vor Ort trafen wir auf die Minderjährige und zwei Passantinnen, welche ihr das Mobiltelefon ausgeliehen hatten. Wir bedankten uns bei den beiden Passantinnen und kümmerten uns um die Minderjährige. Die Beschuldigte blieb neben uns stehen und fing an uns mit Fragen und Bemerkungen bei der Arbeit zu stören.