_ aufgrund der Aufrechterhaltung des Settings ausschliesslich von einer positiven Rückfallprognose ausgegangen sein — diese mit Verweis auf das psychiatrische Gutachten und den Vorfall vom 18.06.2023 durchaus anders einschätzen kann. Dies zumal der BVD in seiner Eingabe vom 28.11.2023 weiterhin von einer nach wie vor bestehenden Rückfallgefahr ausgeht, die es (weiter) zu senken gilt (S. 10f.) und sich die Massnahme gegen A.________ nicht nur auf das WAEX beschränkt, sondern weitere wichtige Auflagen (Therapie, Bezugspersonengespräche, Drogen- und Alkoholkontrolle und weitere Kontrollmechanismen) damit verbunden sind.