Damit drohen erneut schwerwiegende Straftaten gegen Leib und Leben, welche gemeinhin eine hohe Gefährdung der Sicherheit anderer darstellen, womit die Anforderungen an die Rückfallgefahr vermindert sind. Das forensisch-psychiatrische Gutachten vom 07.06.2022 sprach zwar von Fortschrit- 8 ten, wobei der therapeutische Prozess noch lange nicht als abgeschlossen gilt. Zum Rückfallrisiko äusserte es sich wie folgt (Vollzugsakten 1043/19, pag. 1194):