Nach summarischer Prüfung der Akten und ohne dem erkennenden Sachgericht vorzugreifen, erscheint gestützt auf die vorliegenden Unterlagen, insbesondere das forensisch-psychiatrische Gutachten von Dr. med. H.________ vom 7. Juni 2022 und die Vollzugsakten, die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme derzeit als hinreichend wahrscheinlich.