Mit dem Regionalgericht Ist davon auszugehen, dass bei der Anordnung des WAEX am 28.04.2023 dieses mindestens bis Ende April 2024 hätte gelten sollen und sich angesichts der Sistierung nach dem Vorfall vom 17.06.2023 die Möglichkeit einer bedingten Entlassung entsprechend weiter nach hinten verschoben hat. Dementsprechend spricht das forensisch-psychiatrische Gutachten vom 07.06.2022 davon, dass der therapeutische Prozess zur Verminderung eines Rückfallrisikos «noch lange nicht abgeschlossen» ist und eine «deutliche Behandlungsbedürftigkeit» bestehe (Vollzugsakten 1043/19, pag. 1194, 1199).