A.________ wird verpflichtet, sich wöchentlichen Bezugspersonengesprächen durch das D.________ (Organisation) zu unterziehen. Es haben zudem alle 1-2 Monate Hausbesuche stattzufinden, bei Bedarf und gemäss Einschätzung der Bezugsperson häufiger. Im Rahmen der Bezugspersonengespräche mit der Wohnbegleitung ist durch A.________ zwecks adäquater Freizeitgestaltung ein Wochenplan zu erstellen und dieser ist von ihm einzuhalten. Ausserdem wird A.________ verpflichtet, der Wohnbegleitung vorgängig den Arbeits- resp. Einsatzplan zu unterbreiten und ihre Änderungen unaufgefordert mitzuteilen.