Gleichzeitig mit dem Verlängerungsantrag beantragten die BVD im Hinblick auf das Erreichen der Höchstdauer der Massnahme beim Regionalgericht, es seien beim Zwangsmassnahmengericht Ersatzmassnahmen im Rahmen des aktuellen Massnahmenvollzugssettings zu beantragen und die Kompetenz zur Überwachung der Ersatzmassnahmen den BVD zu übertragen. Am 24. Januar 2024 beantragte das Regionalgericht beim kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die von den BVD geforderte Anordnung von Ersatzmassnahmen. 1.3