ausgesprochenen Massnahmen aufgeschoben wurde. 1.2 Mit Antrag vom 28. November 2023 beantragten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme um zwei Jahre nach Erreichen der Höchstdauer (6. Februar 2024). Gleichzeitig mit dem Verlängerungsantrag beantragten die BVD im Hinblick auf das Erreichen der Höchstdauer der Massnahme beim Regionalgericht, es seien beim Zwangsmassnahmengericht Ersatzmassnahmen im Rahmen des aktuellen Massnahmenvollzugssettings zu beantragen und die Kompetenz zur Überwachung der Ersatzmassnahmen den BVD zu übertragen.