61 StGB an, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der Massnahme aufgeschoben wurde. Am 13. August 2019 wurde der Beschwerdeführer durch das Obergericht des Kantons Bern u.a. wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, vorsätzlicher schwerer Körperverletzung, Raubes, Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung, Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Kantonalen Jugendgerichts vom 21. Dezember 2017 verurteilt, wobei diese Strafe zu Gunsten der bereits vom Regionalgericht