1. 1.1 Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht/Vorinstanz) vom 7. Februar 2019 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Angriffs und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsumwiderhandlungen) zu einer Freiheitsstrafe von 31 Monaten verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Regionalgericht eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB in Kombination mit einer Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 StGB an, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der Massnahme aufgeschoben wurde.