12 gemäss den Schlussfolgerungen der Ermittlungsbehörden beim Hanfgeschäft eine zentrale Rolle gespielt habe, trotz seiner ausländischen (niederländischen) Staatsangehörigkeit seit geraumer Zeit aus der Untersuchungshaft entlassen worden sei, während für den Beschwerdeführer, welcher nur eine untergeordnete Rolle inne gehabt haben soll, die Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt worden sei, kann dem Beschwerdeführer nicht gefolgt werden. Insbesondere geht aus den Akten nicht hervor, aus welchen Gründen genau P.____