musste (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 3. August 2023, S. 7 Z. 303-310). Auch die Prognose, wonach der Beschwerdeführer nach der Operation einige Woche auf Gehhilfen angewiesen sein wird (Beilage 3 zur Stellungnahme vom 25. Januar 2024), schmälert die aktuell von ihm ausgehende Fluchtgefahr nicht.