Zum einen ist der Operationstermin erst für den 14. März 2024 anberaumt (Beilage 3 zur Stellungnahme vom 25. Januar 2024), zum anderen wird nicht dargelegt, dass der Beschwerdeführer bereits heute zur Fortbewegung nicht mehr in der Lage bzw. stark eingeschränkt wäre. Zu berücksichtigen ist in diesem Kontext auch, dass der Beschwerdeführer bis zu seiner Festnahme am 16. August 2023 unbestrittenermassen noch Feldarbeiten ausführen konnte, anlässlich der Einvernahme vom 3. August 2023 gesundheitliche Probleme verneinte, sich nicht in ärztlicher Behandlung befunden hat und keine Medikamente einnehmen