nicht mehr hätte davon ausgehen dürfen, dass es sich beim angebauten Hanf um CBD-Pflanzen handelt, zumal er im Rahmen der anschliessenden Befragung damit konfrontiert wurde, dass es sich dabei um eine illegale Marihuanaanlage handelt (vgl. delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 3. August 2023, S. 2 Z. 11-16). Dennoch arbeitete der Beschwerdeführer danach noch bis zu seiner Festnahme am 16. August 2024 auf der Plantage in F.________ (Ortschaft).