Mit der Staatsanwaltschaft muss weiter davon ausgegangen werden, dass die involvierten Personen angewiesen wurden zu sagen, es handle sich um CBD-Pflanzen. Entsprechendes geht aus den im Rahmen der Auswertung des Mobiltelefons von M.________ gefunden Printscreens der Chatverläufe mit einem «Q.________» hervor (vgl. Beilagen 24 und 25 zur delegierten Einvernahme von M.________ vom 8. Dezember 2023). Genannte Printscreens stammen vom 3. August 2023, mithin demselben Tag, an dem die Hanfanlage in E.________ (Ortschaft) von der Polizei entdeckt und geräumt wurde (vgl. die Vorhalte anlässlich der delegierten Einvernahme von M._