Daneben ist zu erwähnen, dass der Beschwerdeführer dem Mitbeschuldigten O.________ (vgl. Übergaberapport der Kantonspolizei Freiburg vom 18. September 2023) am 14. August 2023 mitteilte, dass ein professioneller Dealer aus Holland (Anmerkung der Kammer: P.________) angekommen sei (vgl. Telefonauswertung/Übersetzung der Kantonspolizei des Kantons Freiburg, S. 12; delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 2. November 2023, S. 10 Z. 419-421). Mit der Staatsanwaltschaft muss weiter davon ausgegangen werden, dass die involvierten Personen angewiesen wurden zu sagen, es handle sich um CBD-Pflanzen.