[…]. Anlässlich der Intervention der Polizei auf dem Gelände im G.________ verliessen mehrere Personen fluchtartig die Örtlichkeiten, wobei es sich teilweise um ukrainische Landsleute handelte, welche in der Hanfanlage arbeiteten und in den sich auf dem Gelände befindlichen Wohnwagen auf engstem Raum untergebracht waren. Unter ihnen befand sich auch der Beschuldigte A.________. […]. Der Beschuldigte wurde damals cm 04.08.2023 aus der vorläufigen Festnahme wieder entlassen. Das Gelände, auf welchem die Anlage in E.________ (Ortschaft) stand und welches einem gewissen H.________ gehört, wurde seit einiger Zeit an I.________ bzw. dessen J._____