3. 3.1 Dem Beschwerdeführer werden qualifizierte bandenmässige Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, indem er unbestrittenermassen auf den beiden Hanfplantagen in E.________ (Ortschaft) und F.________ (Ortschaft) gearbeitet haben soll (Anträge der Staatsanwaltschaft vom 10. Oktober 2023 auf Verlängerung der Untersuchungshaft, vom 21. Dezember 2023 auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 14. Dezember 2023 sowie vom 19. Januar 2024 auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 15. Januar 2023).