1. Das Haftentlassungsgesuch von A.________ vom 15. Januar 2024 wird gutgeheissen. A.________ wird unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen. 3. Die Kosten werden dem Staat auferlegt. Subsidiär 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. 2. Die Ziffern 1 und 3 des Entscheids des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 26. Januar 2024 sind aufzuheben und durch folgenden Wortlaut zu ersetzen: 1. Das Haftentlassungsgesuch von A.________ vom 15. Januar 2024 wird gutgeheissen. A.________ wird unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen.