auf eine nochmalige Verlängerung der Untersuchungshaft, wie sie die Staatsanwaltschaft am 19. Januar 2023 beantragt hatte, wurde indes verzichtet. Gegen den vorgenannten Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 8. Februar 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: I. 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. 2. Die Ziffern 1 und 3 des Entscheids des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 26. Januar 2026 (recte: 2024) sind aufzuheben und durch folgenden Wortlaut zu ersetzen: