Mit Eingabe vom 15. Januar 2024 ersuchte der Beschwerdeführer erneut um Entlassung aus der Haft. Dieses Haftentlassungsgesuch wurde mit Entscheid KZM 24 128 vom 26. Januar 2024 durch das neu zuständige Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Kantonales Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) abgewiesen; auf eine nochmalige Verlängerung der Untersuchungshaft, wie sie die Staatsanwaltschaft am 19. Januar 2023 beantragt hatte, wurde indes verzichtet.