Mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura Seeland (nachfolgend: Regionales Zwangsmassnahmengericht) ARR 23 455 wurde die Untersuchungshaft am 17. Oktober 2023 um drei Monate bis zum 15. Januar 2023 verlängert. Am 27. Dezember 2023 wies das Regionale Zwangsmassnahmengericht das Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers vom 18. Dezember 2023 ab und verlängerte die Untersuchungshaft bis zum 27. März 2024 (ARR 23 576). 1.2 Mit Eingabe vom 15. Januar 2024 ersuchte der Beschwerdeführer erneut um Entlassung aus der Haft.