In der Folge übernahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren und führte die Untersuchung – nunmehr wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz – gegen den Beschwerdeführer weiter. Mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura Seeland (nachfolgend: Regionales Zwangsmassnahmengericht) ARR 23 455 wurde die Untersuchungshaft am 17. Oktober 2023 um drei Monate bis zum 15. Januar 2023 verlängert.