Am 20. September 2023 verlängerte das Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Freiburg die Untersuchungshaft um einen Monat (Dossiernummer 100 2023 356). In der Folge übernahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren und führte die Untersuchung – nunmehr wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz – gegen den Beschwerdeführer weiter.